Das zu beplanende Grundstück befindet sich in einem, durch die Vielfalt von Bauformen und Materialien sehr heterogen geprägten Baugebiet; von der Straße bis zur südlichen Grundstücksgrenze besteht ein leichtes Gefälle von ca. 2,0 m.
Baufenster für Gebäude und Parkierungsflächen sowie Dachform und Dachhöhen sind per Bebauungsplan streng reglementiert. Es besteht der dringende Wunsch nach einem neuen Baukörper mit einer klaren und einfachen kubischen Ausprägung. Der vorliegende Entwurf setzt dies wie folgt um:
Entgegen der Vorgabe im Bebauungsplan schlagen die Verfasser eine seitliche Anordnung der elf erforderlichen Carports vor; d.h. acht Stellplätze im Bereich des bestehenden Weges mit Geh- und Fahrrecht im Westen und drei weitere bei der vorgesehenen Zufahrt der „Helene und Maria- Schieß-Straße“ im Osten. Auf diese Weise bleibt das Grundstück frei von innerer Erschließung und bietet Raum für eine Hoffläche im Bereich des Eingangs. Zusammen mit einer linearen, niederen Nebenraumzone für das „Eingangstor“ mit wenigen Treppenstufen, und einem Fahrrad- und Müllraum im Norden entsteht dahinter ein wohl proportionierter, gefasster, horizontaler Eingangshof; nutzbar für Kinder sowie die gesamte Hausgemeinschaft. Der Eingangshof und somit der Hauseingang ist über beide seitlichen Zugänge barrierefrei erreichbar.
Vom Eingangshof bietet sich unmissverständlich der Haupteingang in einer ansonsten zwar sehr transluzenten, aber von Öffnungen geschlossenen Fassadenschicht an. Ein einfach verglastes Treppenhaus mit nicht beheiztem und natürlich belüftetem Zwischenklima mit schmalen Lufträumen erschließt auf einfache Weise alle elf Wohnungen und das Kellergeschoss. Alle elf Wohnungen sind per Lift barrierefrei erreichbar.
Sämtliche Wohnungen haben eine klare Südausrichtung mit optimaler Belichtung, Besonnung und Orientierung; die Nebenräume sind im Norden angeordnet (Nord- Süd-Typologie). Alle Küchen und Bäder erhalten direkten Fassadenanschluss; jede Wohnung besitzt eine separate Gästetoilette. Den Erdgeschosswohnungen können zur besseren Privatsphäre die südlichen Gartenbereiche zugeordnet werden; für alle Hausbewohner ist ansonsten der großzügige Eingangshof vorbehalten. Jedem Wohnraum ist ein breiter, gedeckter Balkon mit eigenen Abstellschränken vorgelagert, der zusätzlich von jeweils zwei weiteren Individualzimmern erreicht wird; im nicht voll ausgebauten Dachgeschoss werden die Enden des Gebäudes im Osten und Westen zur großzügigen Dachterrasse ausgebaut.
Gebäude und Schale!
Der einfache, schlanke Gebäudekubus wird durch eine sehr transluzente, netzartige Fassadengestaltung der Nordfassade mit verglastem Treppenhaus, Wohnungseingängen, Fenster für Dielen, Küchen und Bäder/WCs überlagert („eingehüllt“). Auf diese Weise entsteht ein sehr ruhiges Fassadenbild mit interessantem Lichtspiel (z.B. im Treppenhaus), Ein- und Ausblicken der Betrachter und Bewohner. Je nach Schräge des Blickwinkels erscheint die Fassade geschlossener oder transparenter. Mit einer klaren, fast schützenden Geste nimmt das im B-Plan geforderte Pultdach (mit max. 10° DN) diese Fassadengestaltung auf und vollendet sie ohne jeglichen Dachdurchdringungen mit einer Wiederkehr im südlichen Abschluss zu einer Gesamtform.
Die gewünschte Ausnutzung mit ca. 1’100 qm Wohnfläche wird – ohne Überschreitung des Baufensters – mit tatsächlichen 1’080 qm erreicht. Der kompakte Baukörper mit klarer, sich in den einzelnen Geschossen wiederholender Struktur sowie der Bauteile und einer einfachen Statik lässt auf eine wirtschaftliche Bauweise schließen.
Alle Carports werden mit einer winkelförmigen Betonkonstruktion (Fertigteile) und einer filigranen Dachbelagsschicht erstellt. Die baulichen Nebenanlagen mit Fahrrad- und Müllraum sorgen für einen räumlichen Abschluss zur Straße und rahmen den begrünten, platzartigen Eingangshof mit kleinem Spielbereich für Kinder auf schützende und angenehme Weise ein.